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Die Nutzung von Steuern und Abgaben zum behaupteten Zweck wäre mal eine Regelung in der Verfassung wert

Der politische Diskurs über die „Schuldenbremse“ ist allseits unglaubwürdig. Hier wird anhand eines fachlich unbegründeten Grenzwerts nun darauf bestanden, dass der Zweck solcher vom Bundestag genehmigten Mittel weder inhaltlich, noch zeitlich verlassen werden darf. Enger geht es nicht und viele finden das richtig.

Dass Regierungen aller Parteien schon immer irgendwelche Schattenhaushalte schaffen und sich dafür Einnahmen einfallen lassen, die oft dauerhaft laufen und beliebig verwendet werden, stellt niemand – ich wiederhole: Niemand – an den Pranger.

Eine der vom Volumen wesentlich relevantere Sache als die Schuldenbremse und diese lächerlichen paar Milliarden, die jetzt politisiert werden, ist beispielsweise der CO2-Preis. Der ist eine Konsumsteuer mehr, die den KTF, einen Schattenhaushalt mehr speist. Daraus werden politisch von der gerade aktiven Regierung gewünschte wirtschaftspolitische Maßnahmen finanziert. Momentan beispielsweise Chip-Fabriken.

Der CO2-Preis soll jedoch eine Lenkungsfunktion für klimafreundliche und gegen klimaschädliche Produkte haben. Er soll als Preisanreiz unsere „Freiheitsgefühle“ besser wahren und angeblich damit besser funktionieren. Er muss aber, so klarer Konsens von Ökonomen, an die Bürgerinnen und Bürger vollständig zurück gegeben werden. Nur so entfaltet er seine volle Lenkungswirkung und bleibt sozial vertretbar.

Macht man das nicht, wie bei ALLEN Vorgängern (Tabaksteuer, Brandweinsteuer, Mineralölsteuer, Solidaritätszuschlag ….), so entsteht nur eine asoziale (Konsum)steuer mehr, die allenfalls zu Sparzwang bei den finanziell Schwächsten, dauerhaft geplanten Einnahmen von Finanzministern und den Zweck komplett vergessenden Mittelverwendungen führt.

Steuern und Abgaben, die für einen Zweck erhoben werden, eine Lenkungswirkung haben sollen und sozial verträglich umverteilt werden, sind theoretisch sehr wirkungsvoll. Ihr Volumen erreicht, da es oft zu Dauereinrichtungen kommt, gigantische Größen. Ihre Verwendung, der Nachweis des Erfolgs und vor allem ihre Abschaffung nach Zielerreichung interessiert in der Politik: Niemand!

DAS wäre es mal wert, in der Verfassung anders geregelt zu werden!

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