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Eine Lanz-Sendung zeigt zugleich, wie intakt die Meinungsfreiheit ist und wie effektiv man sie beschädigen kann

Die Lanz-Sendung zur Meinungsfreiheit macht gerade die natürlich gewollte Empörungsrunde. Das Thema ist mal wieder geschickt gesetzt, denn ausgehend von dem diesbezüglich vorzüglich geeigneten US-Vize und unserer politisch/gesellschaftlich neusten Errungenschaft namens AfD wird das bekanntlich für Deutschland ganz besonders kritisch gesehen. Es wird sogar täglich Millionenfach kritisch geäußert, dass man sich gar nicht mehr äußern kann und dass über dieses oder jenes keiner spricht. Niemand kann diesem Millionenfachen inneren Widerspruch mit gekonnter Selbstwiderlegung entgehen.

So auch „beim Lanz“.

Formal alles fein, denn einmal mehr erleben wir, wie intakt die Meinungsfreiheit ist. Die professionellen Kommunikationsdampfmaschinen Palmer und Poschardt dürfen ihre Meinung äußern, dass ihrer Meinung nach, Kritik an ihrer Meinung nicht erwünscht ist. Denn, korrekt, die Meinungsfreiheit erlaubt auch, dass man die Meinung anderer nicht zulassen will. Man darf sogar die Meinung äußern, dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt sei, wenn mehr als die eigene Meinungsfreiheit stattfindet.

Logischer Teil der Meinungsfreiheit ist die Pressefreiheit, deren Funktionsfähigkeit Poschardt täglich bestens dokumentiert. Man darf nämlich meinungsfrei behaupten, die Presse oder insbesondere der ÖR müsse dieses oder jenes unbedingt veröffentlichen, während das tatsächlich eben genau anders ist. Die Presse darf sogar in einem besonders weiten Rahmen veröffentlichen, was sie aus eigener freier Entscheidung für richtig hält – oder sagen wir besser mal für den eigenen Interessen dienlich. Poschardt macht das ganz hervorragend, er nutzt diesen Rahmen mit der professionellen Unterstützung der Springer-Rechtsabteilung weitgehend unfallfrei – im juristischen Sinne.

Ebenfalls diesbezüglich frei ist der Moderator und Markeninhaber dieser Sendung. Er darf zwei Profi-Dampfplauderer neben eine die Sachquote repräsentierende Professorin setzen und sich darauf verlassen, dass die sich auf die ganz spezielle Meinungsfreiheit der beiden anderen gar nicht begeben wird. Das tut sie sogar dann nicht, als die von denen – im Rahmen der Meinungs- und Pressefreiheit – diffamiert wird, denn insbesondere bei der Pressefreiheit hat sich Diffamierung, Emotionalisierung und gewollte Falschdarstellung als – legales – Geschäftsmodell längst etabliert.

Formal also alles korrekt, keinerlei Einwand, die Behauptungen, es sei formal alles im Argen inklusive.

Formal nicht korrekt ist aus meiner persönlichen Sicht (meine Meinungsfreiheit!) die Funktion der Aufsicht seitens der Leitungsebene bei ARD/ZDF. Das ist nämlich eines von vielen journalistisch inakzeptablen Formaten, bei denen der Moderator in seiner Rolle geschützt wird, sehr bewusst gewählte Gäste dies sicher stellen und letztlich nur ein etwas feineres Geschäftsmodell als das vom Poschardt vorgeführt wird. Jedoch ein besser geöltes, denn dem Moderator wird nicht nur eine siebenstellige Vergütung zur Pflege seiner Marke gewährt, er darf diese auch mit weiteren prechtigen Marken breit außerhalb kommerzialisieren.

Das ist sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der Nutzung öffentlicher Gelder ein Skandal. Nur damit das nicht als Neiddebatte missverstanden wird: Ersteres ist bedeutender, wäre hier eine gesellschaftlich/politisch wertvolle und breit wirkende qualitätsjournalistische Leistung feststellbar, könnte die Frage über deren Geschäftsmodell und Vergütung verstummen.

Das ist aber nicht so und das hat auch Zusammenhänge.

Meine Meinung.

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