gärditz

Ein differenzierter Kommentar zur Causa Brosius-Gersdorf

Ein sehr differenzierter Kommentar von Prof. Gärditz zur Richterwahl allgemein und zur Causa Brosius-Gersdorf. Er distanziert sich sehr klar von der Kampagne, kritisiert aber auch öffentliche Auftritte in Kurzform, sieht eine Beschädigung der Institution und fordert letztlich eine Professionalisierung der Besetzungsprozesse.

„Das BVerfG ist kein verlängerter Biertisch der Nation – oder sollte es jedenfalls nicht werden.“ Dem kann ich mich nur anschließen.

Hier sein Fazit im Wortlaut:
„Wir brauchen neue Parlamentspraktiken

Wie mit einem Wahlverfahren praktisch umgegangen wird, lässt sich gesetzlich nur begrenzt steuern. Gefordert ist die Parlamentskultur, um die es seit einiger Zeit nicht nur gut bestellt ist. Ein anderes Verfahren der Richterwahl braucht andere Praktiken der Willensbildung. Nicht zuletzt müssen diese gewährleisten, dass in der Bewertung komplexe Personalentscheidungen, die auf fachlicher Grundlage getroffen werden, nicht durch eine billige Popularisierung auf dem Niveau von Social Media-Halbwissen wieder auf dem Weg zum Plenarbeschluss entwertet werden.

Die hässlichen Umstände im Kontext der nicht gescheiterten, sondern verschobenen Wahl haben dem Deutschen Bundestag erst einmal Zeit verschafft. Die Zeit sollte genutzt werden, die offenbar versäumte Aufklärungsarbeit nachzuholen und offenkundige Missverständnisse über Positionen abzuräumen. Vielleicht sind Vorstellungsrunden in den Fraktionen sogar ein geeigneter Weg, ein differenziertes Bild zu zeichnen, unberechtigte Sorgen zu entkräften und berechtige Nachfragen zufriedenstellend zu beantworten.

Der Deutsche Bundestag müsste auch mit Blick in die Zukunft neue Formen erproben, wie mit der 2015 institutionalisierten Plenumsentscheidung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG sensibel und funktionsadäquat in einem stärker polarisierten Parlament umzugehen ist. Gelingt das nicht, beschädigt sich der Deutsche Bundestag vor allem selbst.“

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